In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
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In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
Mit Beschluss vom 28. Juli 2021 (Az. 2 BvR 1282/21) hat das BVerfG eine Auslieferung in die Russische Föderation vorläufig untersagt, weil es möglich erscheine, dass die Auslieferungsentscheidung des OLG Düsseldorf die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt habe. Insbesondere habe das OLG sich weder eigenständig mit dem detaillierten Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Gefahr einer politischen Verfolgung in der Russischen Föderation auseinandergesetzt, noch eine Gesamtwürdigung der Haftbedingungen vorgenommen, die den Beschwerdeführer nach seiner Auslieferung wahrscheinlich erwarten würden.
Eine Verteilungsentscheidung nach § 15a AufenthG erledige sich gemäß § 43 VwVfG, wenn der Betroffene später einen Asylantrag stellt, so das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 B 298/21). Der Betroffene unterfalle ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung der asylrechtlichen Verteilung nach §§ 46ff. AsylG.
Mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 91/19) hat der BGH den Zeitraum klargestellt, den eine Feststellung, eine Inhaftierung habe den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, abdeckt. Eine solche Feststellung, so der BGH, umfasse den gesamten Zeitraum vom Erlass der Haftanordnung bis zur Entlassung des Betroffenen.
Ein Haftantrag begründe die beantragte Abschiebungshaft nur unzureichend, wenn er eine Sammelabschiebung lediglich in Aussicht stelle, ohne weitere Angaben dazu zu machen, und die daraufhin angeordnete Haft sei rechtswidrig, so der BGH in seinem Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 78/20). Es gelte nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts, dass der für die Vorbereitung der Abschiebung erforderliche Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer im Detail begründet werden müssten.
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Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…
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Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…
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Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…
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Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…
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Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…