In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
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In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
Mit Beschluss vom 28. Juli 2021 (Az. 2 BvR 1282/21) hat das BVerfG eine Auslieferung in die Russische Föderation vorläufig untersagt, weil es möglich erscheine, dass die Auslieferungsentscheidung des OLG Düsseldorf die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt habe. Insbesondere habe das OLG sich weder eigenständig mit dem detaillierten Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Gefahr einer politischen Verfolgung in der Russischen Föderation auseinandergesetzt, noch eine Gesamtwürdigung der Haftbedingungen vorgenommen, die den Beschwerdeführer nach seiner Auslieferung wahrscheinlich erwarten würden.
Eine Verteilungsentscheidung nach § 15a AufenthG erledige sich gemäß § 43 VwVfG, wenn der Betroffene später einen Asylantrag stellt, so das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 B 298/21). Der Betroffene unterfalle ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung der asylrechtlichen Verteilung nach §§ 46ff. AsylG.
Mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 91/19) hat der BGH den Zeitraum klargestellt, den eine Feststellung, eine Inhaftierung habe den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, abdeckt. Eine solche Feststellung, so der BGH, umfasse den gesamten Zeitraum vom Erlass der Haftanordnung bis zur Entlassung des Betroffenen.
Ein Haftantrag begründe die beantragte Abschiebungshaft nur unzureichend, wenn er eine Sammelabschiebung lediglich in Aussicht stelle, ohne weitere Angaben dazu zu machen, und die daraufhin angeordnete Haft sei rechtswidrig, so der BGH in seinem Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 78/20). Es gelte nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts, dass der für die Vorbereitung der Abschiebung erforderliche Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer im Detail begründet werden müssten.
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Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…
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Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…
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Müssen Ausländerbehörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse prüfen, obwohl sie dafür nach deutschem Recht gar nicht zuständig sind, oder bleibt es bei der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge? Ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Herbst sorgt jedenfalls bei mir für Verwirrung, und eine…
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…
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Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…