Der Verwaltungsgerichtshof München hat in seinem Beschluss vom 28. September 2022 (Az. 10 C 22.1648) Zweifel, ob eine Ausweisung in Kombination mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Europarecht zu vereinbaren ist, wenn nicht auch eine Abschiebungsandrohung gegen den Betroffenen erlassen wurde. Es könne sich um einen sogenannten unionsrechtswidrigen Zwischenstatus handeln, wie ihn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Juni 2021 (Rs. C-546/19) beschrieben habe und wie er in einem weiteren beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-663/21) relevant sei.
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