Kein Diskretionsgebot für LSBTI-Asylsuchende

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 18. November 2021 (Az. 3 K 1759/20.A) entschieden, dass eine diskrete Lebensweise homosexueller Asylsuchender in Deutschland nicht als Grundlage für eine Prognose genommen werden dürfe, um die Verfolgungswahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr ins Herkunftsland zu beurteilen. Es dürfe, so das Gericht, von Betroffenen nicht erwartet werden, dass sie in irgendeiner Form unter Beweis stellen, dass ihnen das Verfolgen ihrer Neigungen wichtig und damit relevanter Bestandteil ihrer Identität sei, diese Entscheidung sei vielmehr eine höchstpersönliche, deren Bewertung dem Gericht entzogen sei. Die Entscheidung ist auch deshalb lesenswert, weil sie einen sinnverändernden Übersetzungsfehler in der ursprünglichen deutschen Fassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 (Az. C-199/12 bis C-201/12) thematisiert.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871