Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft für ein Kind führt nicht dazu, dass das Kind die von dieser Vaterschaft abgeleitete deutsche Staatsangehörigkeit verliert, meint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az. 13 LC 287/22), über das es in einer Pressemitteilung berichtet. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Gesetzgeber sei zwar davon ausgegangen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung entfalle, habe den hiermit verbundenen Verlust der Staatsangehörigkeit aber selbst nicht ausdrücklich angeordnet.
Siehe zur Frage des rückwirkenden Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung auch den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Zekai Dağaşan im brandneuen Heft 2/2023 der ANA-ZAR.
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