Keine Abschiebungen nach Griechenland

Flüchtlingen, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war, bevor sie nach Deutschland weitergereist sind, steht in der gegenwärtigen Situation ein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG zu, meint das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in seinem Urteil vom 15. November 2022 (Az. 2 A 81/22). Die Betroffenen könnten nach einer Rückkehr nach Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen und würden voraussichtlich für längere Zeit nicht in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. Für sie bestehe mangels staatlicher und sonstiger Hilfen nach der aktuellen Auskunftslage das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten. Das gelte im Grundsatz unabhängig von den Umständen und den persönlichen Verhältnissen des Einzelfalls. Insbesondere für die Annahme, von der für anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland bestehenden Gefahr, in eine existenzielle Notlage zu geraten und obdachlos zu werden, seien generell alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige männliche Personen ausgenommen, gebe es derzeit keine hinreichende tatsächliche Grundlage.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871