Keine automatische Ablehnung als offensichtlich unbegründet bei Unglaubhaftigkeit von Aussagen

Eine Unglaubhaftigkeit der Angaben eines Asylantragstellers führt nicht ohne qualifizierende weitere Umstände dazu, dass sein Asylantrag offensichtlich unbegründet wäre, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 6. März 2023 (Az. 5 AE 885/23).

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ISSN 2943-2871