Die Mitteilung eines Verwaltungsgerichts an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wonach eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist, hat rein formelle Bedeutung und entfaltet keine Bindung der Parteien im Sinne einer rechtskräftigen Feststellung, ob und wann ein Urteil rechtskräftig geworden ist, meint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 19. Juni 2023 (Az. 4 LA 29/23). Daher könne ein Rechtskraftzeugnis das Rechtsmittelgericht hinsichtlich des Eintritts der Rechtskraft nicht binden und komme es für die Prüfung der Einhaltung der Rechtsmittelfrist durch das zweitinstanzlich zuständige Gericht weder darauf an, dass die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts ein Rechtskraftzeugnis an das BAMF versandt habe, obwohl keine Rechtskraft eingetreten sei, noch auf das inhaltlich richtige oder unrichtige Datum, das in diesem Zeugnis mitgeteilt worden sei.
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