Keine Dublin-Überstellung nach Ungarn

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 24. März 2022 (Az. 5 L 199/22.A) die Dublin-Überstellung einer Familie nach Ungarn für rechtswidrig gehalten, weil es wesentliche Gründe für die Annahme gebe, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für die Antragsteller in Ungarn systemische Schwachstellen aufweisen.

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ISSN 2943-2871