Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist in seinem Beschluss vom 4. Mai 2022 (Az. 22 L 526/22.A) darauf hin, dass nach Aussage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Rumänien aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Situation in der Ukraine am 1. März 2022 mitgeteilt habe, dass Dublin-Überstellungen in das Land ab sofort zunächst nicht mehr entgegen genommen würden und lediglich in dringenden Einzelfällen eine Überstellung weiterhin möglich bleibe. Das VG Düsseldorf hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung für eine Dauer von drei Monaten angeordnet. Siehe zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Dublin-Überstellungen allgemein auch die Übersicht des Informationsverbunds Asyl & Migration vom 1. Juni 2022.
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