Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält in seinem Beschluss vom 17. November 2021 (Az. 11 S 716/20) Verwaltungsgerichte für nicht verpflichtet, „ins Blaue hinein“ Ermittlungen zur allgemeinen behördlichen Rechtsanwendungspraxis anzustellen. Dies gelte auch im Bereich des Ausweisungsrechts bei der Klärung der Frage, ob die Ausweisung eines Ausländers geeignet sei, generalpräventive Wirkungen zu entfalten. Anderes komme, wenn überhaupt, allenfalls dann in Betracht, wenn bereits konkrete Anhaltspunkte auf eine grundlegend inkonsistente Ausweisungspraxis hindeuteten.
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