Keine Ersatzzwangshaft wegen unterlassener Passbeschaffung

In seinem Beschluss vom 8. September 2021 (Az. 3 E 1270/21) hält der Verwaltungsgerichtshof Kassel einen behördlichen Antrag auf Anordnung von Ersatzzwangshaft, der mit mangelnder Mitwirkung des Betroffenen an der Passbeschaffung begründet wurde, für grundsätzlich unverhältnismäßig. Der Behörde, so der VGH, hätte ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden, nämlich die Anordnung des persönlichen Erscheinens gemäß § 82 Abs. 4 AufenthG und deren ggf. zwangsweise Durchsetzung im Wege einer Botschaftsvorführung. Erstaunlich ist an dieser Entscheidung vor allem, dass das mit dem Antrag der Behörde erstinstanzlich befasste VG Gießen offenbar keine Probleme mit der Verhältnismäßigkeit gesehen hat.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871