Keine existenzsichernden Leistungen im Kirchenasyl

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen weist in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 auf seinen Beschluss vom 18. August 2023 (Az. L 8 AY 20/23 B ER) hin, in dem es davon ausgeht, dass bei einem Aufenthalt im Kirchenasyl unter Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage kein Anspruch auf Lebensunterhaltssicherung nach dem AsylbLG besteht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ISSN 2943-2871