Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen weist in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 auf seinen Beschluss vom 18. August 2023 (Az. L 8 AY 20/23 B ER) hin, in dem es davon ausgeht, dass bei einem Aufenthalt im Kirchenasyl unter Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage kein Anspruch auf Lebensunterhaltssicherung nach dem AsylbLG besteht.
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