Keine (fairen) Asylverfahren in Ruanda

Der englische Court of Appeal hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2923 (Az. 2023 EWCA Civ 745) den Plänen der britischen Regierung, Schutzsuchende aus dem Vereinigten Königreich zur Durchführung ihrer Asylverfahren nach Ruanda abzuschieben, vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Richter des Court of Appeal gehen in ihrer sehr lesenswerten, langen (161 Seiten) Entscheidung mehrheitlich davon aus, dass Schutzsuchende in Ruanda kein faires und umfassendes Asylverfahren zu erwarten hätten und das Land nicht als sicherer Drittstaat betrachtet werden könne. Zwar sei die ruandische Regierung die Vereinbarung mit der britischen Regierung über die Übernahme von Schutzsuchenden in gutem Glauben an die Leistungsfähigkeit des ruandischen Asylsystems eingegangen und gebe es keinen Grund zu der Annahme, dass sie nicht sicherstellen wolle, dass faire und effektive Asylverfahren durchgeführt würden, jedoch stimmten Anspruch und Wirklichkeit nicht unbedingt überein.

Die Entscheidung besteht – anders als aus Deutschland gewohnt – aus separaten Stellungnahmen der drei an der Entscheidung beteiligten Richter, nämlich des Lord Chief Justice, des Masters of the Rolls und von Lord Justice Underhill. Der Entscheidung war eine viertägige Anhörung vor dem Gericht im April 2023 vorausgegangen. Das Verfahren wird vermutlich vor dem Supreme Court fortgesetzt werden.

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ISSN 2943-2871