Keine Pushbacks in Slowenien

Es bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Schutzsuchende, die gemäß der Dublin-III-Verordnung in einem geordneten Verfahren mit Zustimmung der slowenischen Behörden nach Slowenien überstellt werden, Opfer von illegalen Pushbacks oder Kettenabschiebungen werden, sagt das Verwaltungsgericht Greifswald in seinem Beschluss vom 19. Juli 2023 (Az. 3 B 645/22 HGW). Das ist eine etwas überspezifische Aussage, und so lässt sich das Gericht immerhin auch dazu herab, die Existenz von Pushbacks oder Kettenabschiebungen in Slowenien jedenfalls dann für möglich zu halten, wenn es zuvor „informelle Überstellungen“ aus anderen Staaten gegeben habe. Soweit das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 01. Februar 2023 (Az. M 10 S 22.50541) darauf verwiesen habe, dass sich die ernsthafte Gefahr einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung in Form von Kettenabschiebungen aus der bekannt gewordenen Abschiebung von Personen ergebe, die aufgrund von bilateralen Rücküberstellungsabkommen zuvor von anderen Staaten nach Slowenien abgeschoben worden seien, vermöge dies nicht zu überzeugen. Falls die Abschiebungen nach Slowenien aufgrund derartiger Rücküberstellungsabkommen durch Staaten erfolgt sein sollten, die ebenfalls den Regelungen der Dublin-III-Verordnung unterlägen, handelte es sich gleichsam um ein kollusives Zusammenwirken, bei dem auch der überstellende Staat bewusst das formalisierte Verfahren der Dublin-III-Verordnung durch Anwendung des bilateralen Rücküberstellungsabkommens umgehen würde. Ein derartiges Verhalten der Bundesrepublik Deutschland sei jedoch nicht erkennbar.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871