Keine Verpflichtung zur Beantragung einer Staatsangehörigkeit

Eine Ausländerbehörde darf einen Ausländer nicht gemäß §§ 48 Abs. 1 S. 2, 46 Abs. 1 AufenthG dazu verpflichten, eine ausländische Staatsangehörigkeit zu beantragen, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 7. März 2023 (Az. 13 ME 5/23). Eine Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in einen fremden Staatsverband sei keine im Aufenthaltsgesetz oder in der Aufenthaltsverordnung genannte Rechtspflicht; ausweisrechtlich könne ein Ausländer nur zur Klärung seines staatsangehörigkeitsrechtlichen Status, nicht aber zu dessen Änderung verpflichtet werden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871