Keine Verteilung bei psychotherapeutischer Behandlung

Eine laufende psychotherapeutische Behandlung könne einen zwingenden Grund gegen eine aufenthaltsrechtliche Verteilung gemäß § 15a AufenthG konstituieren, so das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 4. April 2022 (Az. 2 B 291/21). Psychotherapie sei eine Vertrauensbeziehung, die sich nicht ohne weiteres ändern lasse, dies gelte gerade, wenn die Beziehung noch im Aufbau sei. Daher könne der Ausländer in diesen Fällen unter Umständen nicht auf die Möglichkeit der Fortsetzung der Behandlung in einem anderen Bundesland verwiesen werden. Das OVG entschied außerdem, dass § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG den Amtsermittlungsgrundsatz modifiziere, ihn aber nicht völlig aufhebe: Lege der Ausländer substantiierte Nachweise für einen zwingenden Grund gegen die Verteilung vor, die lediglich in einzelnen Punkten noch lückenhaft oder erläuterungsbedürftig seien, habe die Behörde ihn darauf hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Ergänzung zu geben.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871