Das Amtsgericht Bamberg hat Presseberichten zufolge am 28. Februar 2023 das Strafverfahren gegen eine Äbtissin eingestellt, die wegen der Gewährung von Kirchenasyl in ihrer Abtei der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt war. Die Einstellung erfolgte anscheinend mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und gemäß § 153 StPO, d.h. wegen einer als gering anzusehenden Schuld der Angeklagten. Das ist zwar kein Freispruch wie in dem Verfahren, das im Februar 2022 vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschieden wurde (Urteil vom 25. Februar 2022, Az. 201 StRR 95/21), aber ein weiterer Baustein, der hoffentlich bald zu einem Umdenken in Hinblick auf Strafverfolgung in Bayern bei der Gewährung von Kirchenasyl führt.
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