Ein Schutzsuchender aus dem Kongo, der in der Türkei lebt und einen Asylantrag in Griechenland stellen möchte, ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit seiner Klage gegen die Europäische Grenzschutzagentur Frontex gescheitert, mit der er die Frontex-Aktivitäten in der Ägäis einstellen lassen wollte. Er hatte unter anderem argumentiert, dass eine Einstellung der Frontex-Aktivitäten seine beabsichtigte Überfahrt von der Türkei nach Griechenland sicherer machen würde, weil er dann nicht der Gefahr ausgesetzt wäre, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch Frontex-Beamte zu erleiden. Mit Beschluss vom 11. Oktober 2024 (Rs. C-62/24 P, ST gg. Frontex) hat der Europäische Gerichtshof, wie zuvor schon das Gericht der Europäischen Union in seinem Beschluss vom 28. November 2023 (Rs. T-600/22), die Klage aus verschiedenen prozessualen Gründen zurückgewiesen. Im Verfassungsblog kommentiert Joyce De Coninck diese Entscheidung und die bisherigen anderen vergeblichen Versuche, Frontex vor den Gerichten der Europäischen Union zur Verantwortung zu ziehen.
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