Das litauische Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Juni 2023 (Az. 10-A/2022) einen Teil der seit 2021 erfolgten Verschärfungen im litauischen Asylrecht für mit der litauischen Verfassung für unvereinbar erklärt. Die Bestimmung, wonach Asylsuchende unter anderem im Falle eines „Massenzustroms“ für bis zu sechs Monate in Gewahrsam genommen werden können, sei unverhältnismäßig und verstoße gegen Art. 20 der litauischen Verfassung, der die Freiheit der Person garantiere.
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