Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen vom 5. September 2023 (Az. 44810/20, Noorzae gg. Dänemark, sowie Az. 31434/21, Sharifi gg. Dänemark) festgestellt, dass Dänemark die Rechte der beiden Beschwerdeführer aus Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt hat, indem es sie nach ihrer Verurteilung wegen in Dänemark verübter Straftaten ausgewiesen und zusätzlich eine jeweils zwölfjährige Wiedereinreisesperre verhängt hatte. Die Beschwerdeführer seien in Dänemark aufgewachsen, stellten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, außerdem sei ihnen die Ausweisung nicht angedroht worden und seien die wegen ihrer strafrechtlichen Verurteilungen verhängten Strafen relative milde ausgefallen. Vor diesem Hintergrund sei die Verhängung einer zwölfjährigen Wiedereinreisesperre unverhältnismäßig gewesen.
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