Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen vom 30. März 2023 (Az. 21329/18, J.A. u.a. gegen Italien) und vom 4. April 2023 (Az. 55363/19, A.D. gegen Griechenland) eine menschenrechtswidrige Behandlung von Schutzsuchenden auf den Inseln Lampedusa (Italien) im Jahr 2017 und Samos (Griechenland) im Jahr 2019 festgestellt. Der EGMR hat in beiden Verfahren gegen Art. 3 EMRK verstoßende Aufnahmebedingungen gerügt. In dem Lampedusa betreffenden Verfahren hat der EGMR außerdem das Festhalten von Schutzsuchenden in einem Lager auf der Insel als eine gegen Art. 5 EMRK verstoßende Freiheitsentziehung angesehen und in der Rückführung von Schutzsuchenden nach Tunesien ohne Einzelfallprüfung ihres Schutzersuchens einen Verstoß gegen Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK.
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