Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Pressemitteilung vom 21. Februar 2022 eine aktualisierte Übersicht zu den von ihm erlassenen vorläufigen Maßnahmen veröffentlicht, die die Situation von Schutzsuchenden an der EU-Ostgrenze betreffen und sich gegen Polen, Litauen und Lettland richten. Danach hat er zwischen August 2021 und Mitte Februar 2022 69 Anträge auf Erlass von vorläufigen Maßnahmen erhalten und solche Maßnahmen in 65 Verfahren angeordnet. Derzeit seien noch 12 vorläufige Maßnahmen in Kraft.
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