Nichtbeiziehung der Ausländerakte macht Haft nicht immer rechtswidrig

Mit Beschluss vom 31. August 2021 (Az. XIII ZB 87/20) hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass die Nichtbeiziehung der Ausländerakte des Betroffenen durch das Haftgericht die Abschiebungshaft nicht stets rechtswidrig werden lasse. Der Zweck der in § 417 Abs. 2 S. 3 FamFG enthaltenen Verpflichtung zur Vorlage der Ausländerakte könne auch erreicht werden, wenn wie im entschiedenen Fall relevante Aktenstücke vorab übersandt würden und die komplette Ausländerakte bei der gerichtlichen Anhörung vorgelegt werde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871