In drei Entscheidungen vom 8. Februar 2023 (Az. 202207360/1, 202207400/1 und 202207496/1) hat die Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des niederländischen Staatsrats (Raad van State), des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes, die in den Niederlanden seit August 2022 in Kraft befindliche Einschränkung des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen für unvereinbar mit niederländischem und europäischem Recht befunden. Bereits Ende letzten Jahres hatten mehrere niederländische Verwaltungsgerichte die Einschränkung, wonach ein Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen bei Fehlen einer eigenen Wohnung erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit erfolgen durfte, für rechtswidrig gehalten. Der Staatsrat hat zu seinen Entscheidungen auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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