Ein polnisches Bezirksgericht in Bielsk Podlaski hat mit Beschluss vom 28. März 2022 (Az. VII Kp 203/21) entschieden, dass die Festnahme einer Gruppe afghanischer Flüchtlinge an der polnischen Ostgrenze Ende August 2021 und ihre anschließende Zurückschiebung nach Belarus rechtswidrig war. Die Festnahme der Flüchtlinge zu einem Zeitpunkt, als sie die polnische Grenze bereits überschritten hatten, sei von keiner Rechtsgrundlage gedeckt gewesen, so das Gericht, auch nicht von der sogenannten Pushback-Verordnung des polnischen Innenministeriums, die ebenfalls rechtswidrig sei. Die Flüchtlinge wurden in diesem Verfahren von der polnischen NGO Stowarzyszenie Interwencji Prawnej unterstützt.
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