Hat in einer Haftsache das Beschwerdegericht über eine Beschwerde gegen die Anordnung von Abschiebungshaft entschieden und den Sachverhalt dabei aufgeklärt, darf es eine Beschwerde im Haftaufhebungsverfahren nach § 426 FamFG ohne weitere Sachverhaltsklärung zurückweisen, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. März 2022 (Az. XIII ZB 6/21).
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