Mit Beschluss vom 23. November 2022 (Az. 13 ME 276/22) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg seine bisherige Rechtsprechung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Anordnung ausländerrechtlicher Durchsuchungsanordnungen in Niedersachen aufgegeben und sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19. Oktober 2022, Az. 1 B 65/22) angeschlossen.
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