Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 23. März 2023 (Az. OVG 11 S 8/23) keine Zweifel daran, dass ein vietnamesischer Staatsangehöriger, der mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine gelebt hat und im März 2022 als Kriegsflüchtling ins Bundesgebiet eingereist ist, sicher und dauerhaft nach Vietnam zurückkehren kann. Dass nicht-ukrainische Staatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für die Ukraine nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren könnten, treffe weder generell noch regelmäßig für vietnamesische Staatsangehörige zu. Aus dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes ergebe sich, dass eine Rückkehr vietnamesischer Staatsangehöriger aus Deutschland in ihr Heimatland sowohl rechtlich als auch tatsächlich möglich sei und in den vergangenen Jahren unter Geltung eines zwischen der Bundesrepublik und Vietnam geschlossenen Reintegrationsabkommens auch in tausenden Fällen erfolgt sei.
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