In seinem Urteil vom 17. Januar 2023 (Az. 84523/17, Daraibou gg. Kroatien) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Rechts auf Leben (Art. 2 EMRK) in einem Fall angenommen, in dem ein Feuer in einem Polizeigefängnis in Kroatien 2015 zum Tod von drei inhaftierten Migranten geführt hatte. Das Recht auf Leben des Beschwerdeführers, eines Überlebenden des Feuers, sei verletzt worden, weil die Inhaftierten nicht gründlich untersucht worden seien und das Feuer mit einem Feuerzeug auslösen konnten, außerdem seien die Ermittlungen der Behörden nach dem Brand unzureichend gewesen, weil sie nicht geeignet gewesen seien, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
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