Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 27. April 2023 (Az. 5 A 5170/21) vom Vorliegen eines landesweiten innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sudan aus, der zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt führe, und hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsprechend verpflichtet, dem sudanesischen Kläger in dem Verfahren subsidiären Schutz zuzuerkennen.
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