Geflüchteten droht infolge ihrer Rückführung nach Italien eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Form von Obdachlosigkeit sowohl im Zeitraum bis zur förmlichen Registrierung ihres Asylantrags als auch nach Zuerkennung eines Schutzstatus und dem Ausscheiden aus dem staatlichen Aufnahmesystem, sagt das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem ausführlich begründeten Beschluss vom 1. Dezember 2022 (Az. 2 B 278/22).
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