Das Verwaltungsgericht Arnsberg nimmt in seinem Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. 2 K 2991/22.A) die Aussetzung von Dublin-Aufnahmen und -Wiederaufnahmen in Italien seit Dezember 2022 zum Anlass, dem Land systemische Mängel im Asylverfahren zu attestieren. Italien habe die Aussetzung von Dublin-Überstellungen unter Berufung auf „technische Gründe“ und „fehlende Aufnahmekapazitäten“ und damit begründet, dass keine Aufnahmeeinrichtungen für Dublin-Rückkehrer zur Verfügung stünden. Selbst wenn eine Einreise nach Italien durchgeführt werden könnte, wären dort im Hinblick auf den Kläger die elementarsten Bedürfnisse aufgrund der fehlenden Aufnahmeeinrichtungen nicht gewährleistet.
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