Das Verwaltungsgericht München geht in seinem Beschluss vom 30. März 2023 (Az. M 19 S 23.50135) davon aus, dass ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das litauische Asylsystem seit den Asylrechtsverschärfungen im Sommer 2021 mit systemischen Mängeln behaftet ist, insbesondere im Unterbringungsbereich. Es gebe keine aktuellen Erkenntnisse dazu, dass Litauen mittlerweile nachhaltig auf die Kritik reagiert und Gegenmaßnahmen ergriffen habe, vielmehr sei der in Folge der Migrationskrise ausgerufene Ausnahmezustand weiter verlängert worden. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. März 2023 (Az. 11 A 298/23.A), in dem in erster Linie auf die Problematik illegaler Pushbacks eingegangen werde.
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