Übermittlung eines asylgerichtlichen Schriftsatzes per Fax

Wird ein Schriftsatz eines Verfahrensbevollmächtigten entgegen den zwingenden Vorgaben des § 55d S. 1 VwGO nicht als elektronisches Dokument, sondern als Telefax übermittelt, bleibt die Übermittlung gemäß § 55d Satz 3 VwGO ausnahmsweise nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, so der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Beschluss vom 8. Juni 2022 (Az. 1 ZB 22.30532). Die vorübergehende Unmöglichkeit sei bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Dies sei hier geschehen, weil der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers in dem als Telefax eingereichten Schriftsatz anwaltlich versichert habe, dass eine Übermittlung des Schriftsatzes per beA nicht möglich gewesen sei, da sein Kartenlesegerät die beA-Karte bei mehreren Versuchen, Schriftsätze mittels beA an Gerichte zu senden, nicht akzeptiert habe, und als Nachweis einen Screenshot der Fehlermeldung vorgelegt habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Dublin und die Drittstaaten

    Zuletzt aktualisiert am

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich kurz vor Weihnachten 2025 behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde. Ich wurde darauf hingewiesen, dass das so nicht stimme, weil…

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Zuletzt aktualisiert am

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Zuletzt aktualisiert am

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

ISSN 2943-2871