Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 2. Februar 2023 (Az. 59435/17, Alhowais gg. Ungarn) Ungarn wegen eines Pushbacks nach Serbien im Juni 2016 verurteilt. Ungarn habe die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
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