Untiefen des Asylbewerberleistungsgesetzes vor dem BSG

Das Bundessozialgericht hat am 24.6.2021 in fünf Revisionsverfahren zum AsylbLG mündliche Verhandlungen durchgeführt. Laut dem auf der Website des Gerichts veröffentlichten Terminbericht hat es in allen fünf Verfahren (B 7 AY 5/20 R, B 7 AY 4/20 R, B 7 AY 1/20 R, B 7 AY 2/20 R sowie B 7 AY 3/20 R) die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben, die schriftlichen Urteile liegen jedoch noch nicht vor. Hervorzuheben ist vielleicht die Entscheidung im Verfahren B 7 AY 4/20 R, in der das Gericht festhielt, dass ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des AsylbLG ist und damit der Gewährung von Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht im Wege steht.

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ISSN 2943-2871