Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juni 2023 (Az. 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14) zwei Normenkontrollanträge zu der Frage, ob die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern auf bestimmte Aufenthaltstitel in § 62 Abs. 2 EStG 2006 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den Anforderungen an die Begründung einer Normenkontrollvorlage nicht genügten. Das vorlegende Gericht müsse sich unter anderem mit den in der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift enthaltenen Differenzierungen und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen, daran mangele es den Normenkontrollvorlagen.
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