Eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im September 2022 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Meldepflicht öffentlicher Stellen gemäß § 87 AufenthG, etwa bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, ist vom Bundesverfassungsgericht anscheinend ohne Begründung zurückgewiesen worden. Offenbar handelte es sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen ablehnende gerichtliche Eilbeschlüsse; ein Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig.
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