Rechtsanwalt Volker Gerloff berichtet auf Twitter über einen von ihm erstrittenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2022 (Az. 1 BvR 1012/20), wonach die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Verfahren verfassungswidrig ist, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Klage überspannt werden. In dem Verfahren ging es um einen Fahrtkostenzuschuss, der gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 7 AsylbLG nicht als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen ist, den das Sozialgericht aber offenbar gleichwohl als Grund für eine Kürzung des Bedarfssatzes heranziehen wollte.
Schreibe einen Kommentar