Offen homosexuell lebenden Männern drohen sowohl durch Privatpersonen aus der Bevölkerung als auch durch staatliche Stellen erhebliche Verfolgungshandlungen im Westjordanland, so das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az. 14 A 2143/20), in dem es zur Begründung unter anderem umfangreich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 18. Mai 2021 (Az. 4 K 2610/17.A) verweist.
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