Das Verwaltungsgericht Saarlouis geht in seinem Urteil vom 27. Januar 2023 (Az. 3 K 1165/22) davon aus, dass lesbische Frauen in Marokko als Mitglied einer sozialen Gruppe von flüchtlingsrelevanter Verfolgung bedroht sind. Hinsichtlich einer Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in Bezug auf Marokko hätten sich im Vergleich zum Beschluss des Gerichts vom 2. Juni 2016 (Az. 3 K 1984/15) weder rechtlich noch in tatsächlicher Hinsicht Änderungen ergeben.
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