Verfolgungsrelevanz von Wehrdienstentziehung bei syrischen Staatsangehörigen

Die Frage der Verfolgungsrelevanz von Wehrdienstentziehung bei syrischen Staatsangehörigen sei auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht verallgemeinerungsfähig und habe daher keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, so das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in seinem Beschluss vom 16. September 2021 (Az. 2 A 169/21). Die vom EuGH geprägte Rechtsfigur der „starken Vermutung“ sei von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig und bedeute keine unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel, die eine richterliche Überzeugungsbildung ausschließe.

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ISSN 2943-2871