Im Verfahren M.H. u.a. gegen Kroatien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 18. November 2021 (Az. 15670/18 und 43115/18) eine Verletzung von Art. 2, 3, 5 und 34 der EMRK sowie von Art. 4 des vierten Zusatzprotokolls zur EMRK festgestellt, nachdem eine afghanische Familie Ende 2017 an der kroatisch-serbischen Grenze zurückgewiesen worden war und ein sechsjähriges Kind zu Tode kam. In dem komplexen Fall, zu dem der EGMR auch eine umfangreiche Pressemitteilung veröffentlicht hat, werden zahlreiche Detailfragen zu den aus der EMRK für Asylsuchende folgenden Rechten diskutiert, darunter in Auseinandersetzung mit dem Urteil des Gerichtshofs im Verfahren N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13. Februar 2020. Der Fall ist so tragisch und von leider erschreckender Aktualität.
Schreibe einen Kommentar