Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2022 (Az. 1 B 34.22) eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zurückgewiesen, in dem es um die Relevanz von Wehrdienstentziehung für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und um die Definition der „starken Vermutung“ ging.
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