Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 11. Oktober 2022 (Az. 1 C 49.21) veröffentlicht, in dem es entschieden hatte, dass § 28 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 und 4 AufenthG dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht vermittelt.
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