Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche insgesamt 15 Entscheidungen in asylrechtlichen Verfahren veröffentlicht. Neben den bereits oben angesprochenen vier Entscheidungen hat das BVerwG in zwei weiteren Verfahren zur Nichtverlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung Entscheidungsvolltexte veröffentlicht (Urteile vom 17. August 2021, Az. 1 C 51.20 und 1 C 55.20) und in acht Verfahren (Beschlüsse vom 1. November 2021, Az. 1 B 47.21, 1 B 51.21 und 1 B 57.21 sowie Beschlüsse vom 2. November 2021, Az. 1 B 44.21, 1 B 45.21, 1 B 46.21, 1 B 52.21 und 1 B 54.21) die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, welche Anforderungen an die Annahme einer „starken Vermutung“ für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes mit einem der in Art. 10 der Qualifikations-Richtlinie 2011/95/EU genannten Verfolgungsgründe, sowie deren Widerlegung, zu stellen sind. In einem Verfahren (Beschluss vom 7. Juli 2021, Az. 1 C 15.21) hatte das BVerwG nur noch eine Kostenentscheidung zu treffen, nachdem sich die Parteien nach der aufgrund dieses Verfahrens ergangenen EuGH-Entscheidung (Urteil vom 3. Juni 2021, Rs. C-546/19) außergerichtlich geeinigt hatten.
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