Das Bundesverwaltungsgericht hat die Volltexte einiger seiner Urteile vom 19. Januar 2023 (1 C 2.22, 1 C 3.22, 1 C 22.21, 1 C 23.21, 1 C 32.21, 1 C 33.21, 1 C 35.21, 1 C 39.21, 1 C 45.21, 1 C 52.21 und 1 C 53.21) veröffentlicht, in denen es um die Voraussetzung der Anerkennung als Flüchtling nach Verweigerung des Militärdienstes in Syrien ging. Das BVerwG hatte zu diesen Urteilen bereits im Januar 2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2022 (Az. 1 C 16.22) hat das BVerwG ein Revisionsverfahren eingestellt, in dem zuvor eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergangen war (Urteil vom 1. August 2022, Rs. C-279/20); in dem Verfahren ging es um den Nachzug volljährig gewordener Kinder zu anerkannten Flüchtlingen.
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