Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext eines weiteren seiner Urteile vom 19. Januar 2023 veröffentlicht, in denen es um die Voraussetzung der Anerkennung als Flüchtling nach Verweigerung des Militärdienstes in Syrien ging, nämlich im Verfahren 1 C 1.22. Das BVerwG hatte zu diesen Urteilen bereits im Januar 2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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