Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 25. Mai 2023 (Az. 1 C 6.22) veröffentlicht, in dem es um die Anforderungen an die Ausweisung eines noch nie nach Deutschland eingereisten Ausländers ging; das Gericht hatte zu diesem Urteil auch bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Eine Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 23. März 2022 (Az. 1 LB 484/21), wonach die zu erwartende Bestrafung eines syrischen Wehrdienstentziehers wegen einer Militärdienstverweigerung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an eine ihm unterstellte politisch oppositionelle Haltung anknüpfe, hat das BVerwG mit Beschluss vom 21. Juni 2023 (Az. 1 B 48.22) zurückgewiesen. Die Beschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung, weil die aufgeworfenen Fragen entweder bereits geklärt oder nicht entscheidungserheblich seien, und habe auch weder eine Divergenz noch einen Verfahrensmangel aufgezeigt.
Mit Beschluss vom 4. Juli 2023 (Az. 1 B 6.23) hat das BVerwG eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren verworfen, in dem es um die Registrierung von Schutzsuchenden durch die UNRWA ging, weil die Beschwerde den einschlägigen Darlegungserfordernissen nicht entspreche.
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